Piloten führen verlässliche und detaillierte Aufzeichnungen über alle Flüge. Die Angaben trägst du dauerhaft und noch am Tag des Fluges ein, aufbewahrt wird das Flugbuch mindestens fünf Jahre nach dem letzten Eintrag. Zu Papier oder digitaler Form macht die Bekanntmachung keine Angabe. Grundlage ist die NfL 2-212-21 vom 15.04.2021, abgerufen am 14.10.2026.
- Pflichtangabenje Flug und Pilot
- Eintragenam selben Tag
- Aufbewahrung5 Jahre
- Papier oder digitalkeine Vorgabe
- Häufige Fragen5 Antworten
Das Flugbuch ist der Nachweis über deine Flugzeiten. Du brauchst es für die Ausbildung und später, wenn du Rechte verlängern oder erneuern willst. Diese Seite fasst zusammen, was die Bekanntmachung der Luftfahrtbehörden dazu festlegt. Was die Lizenz sonst verlangt, steht auf der Seite PPL-Lizenz.
Pflicht ist, alle Flüge mit festen Angaben aufzuschreiben
Nach FCL.050 der EU-Verordnung führen Piloten verlässliche und detaillierte Aufzeichnungen über alle durchgeführten Flüge. Für private Flüge gilt in Deutschland die Bekanntmachung NfL 2-212-21 mit dem Anhang „Flugbuchführung für private Luftfahrzeugführer“. Wer nebenbei gewerblich fliegt und der Betreiber die Flüge elektronisch aufzeichnet, führt für nichtgewerbliche Flüge trotzdem ein eigenes Flugbuch.
Als Mindestangaben nennt die Bekanntmachung:
- Name und Anschrift des Piloten
- je Flug: Name des verantwortlichen Piloten, Datum, Start- und Landeort, Abflug- und Ankunftszeit in UTC, Luftfahrzeugmuster, Kennzeichen, ein- oder mehrmotorig, Flugzeit und Gesamtflugzeit
- je Simulatorsitzung: Gerätetyp und Zulassungsnummer, Datum, Dauer und Gesamtzeit
- deine Funktion: PIC, DUAL, Fluglehrer oder Prüfer
- Flugregeln (VFR oder IFR) und Tag oder Nacht, das darfst du weglassen, wenn alle Flüge VFR bei Tag sind
Eintragen am selben Tag, Fehler durchstreichen
Einträge müssen dauerhaft und unmittelbar am Tag des Fluges erfolgen. Mehrere Flüge am selben Tag mit demselben Flugzeug vom und zum selben Ort, zum Beispiel Platzrunden, darfst du in einem Eintrag zusammenfassen, wenn zwischen den Flügen höchstens 30 Minuten liegen. Flugzeit darf nicht doppelt eingetragen werden.
Fehler streichst du so durch, dass sie lesbar bleiben, und trägst die Korrektur mit dem Datum der Änderung neu ein. Für LAPL, Segelflug und Ballon bestätigen Fluglehrer oder Prüfer Ausbildungs- und Prüfungsflüge in der Spalte Bemerkungen mit Lizenz- oder Prüfernummer und Unterschrift. Pro Flug gibt es nur einen verantwortlichen Piloten.
Mindestens fünf Jahre nach dem letzten Eintrag
Die Bekanntmachung verlangt, Flugbücher mindestens fünf Jahre nach dem letzten Eintrag aufzubewahren. Sie empfiehlt eine längere Frist, zum Beispiel um Anforderungen für Verlängerungen nachzuweisen.
Papier oder digital: Dazu sagt die Bekanntmachung nichts
Ob das Flugbuch auf Papier oder elektronisch geführt wird, regelt die NfL nicht. Eine App oder Tabelle kann die Mindestangaben abbilden. Ob deine Luftfahrtbehörde und deine Schule sie akzeptieren, klärst du dort. Ich habe selbst ein Flugbuch aus meiner Ausbildung und gebe hier wieder, was die Bekanntmachung verlangt.
Häufige Fragen
Muss ich als Pilot ein Flugbuch führen?
Ja. Nach FCL.050 führen Piloten verlässliche und detaillierte Aufzeichnungen über alle durchgeführten Flüge. Für private Flüge gilt die NfL 2-212-21 mit dem Anhang für private Luftfahrzeugführer.
Wie lange muss ich das Flugbuch aufbewahren?
Mindestens fünf Jahre nach dem letzten Eintrag. Eine längere Frist wird empfohlen, damit du Anforderungen für Verlängerungen nachweisen kannst.
Wann trage ich einen Flug ein?
Dauerhaft und unmittelbar, noch am Tag des Fluges.
Wie korrigiere ich einen Fehler im Flugbuch?
Streiche den Fehler so durch, dass er lesbar bleibt, und trage die richtige Angabe mit dem Datum der Änderung neu ein.
Darf ich das Flugbuch digital führen?
Die NfL 2-212-21 sagt dazu nichts. Frage deine Luftfahrtbehörde oder Flugschule, ob eine elektronische Form akzeptiert wird.
Quellen2 Einträge
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: NfL 2-212-21, Aufzeichnung von Flugzeiten (15.04.2021), abgerufen am 14.10.2026
- Luftfahrtbehörden der Norddeutschen Länder: Flugbuchführung (Stand 02/2022), abgerufen am 14.10.2026